Ein herzliches Willkommen in unserem Wein- u. Gästehaus Matt-Schwaab!
-Das Weinhaus am Rebenmeer-
Unsere Zimmer sind mit viel Liebe nach eigenem Stil eingerichtet. Außerdem haben Sie einen herrlichen Ausblick über die Weinberge zum Pfälzer Wald, zur Kalmit und zum Hambacher Schloß. Auch ein Aufenthaltsraum bzw. ein Garten, bietet Ihnen die Möglichkeit mit anderen Gästen den Tag ausklingen zulassen, mit einem Gläschen Wein aus unserem Weinhaus.
Der Weinort Kirrweiler liegt in der Rheinebene, sodass auch entspannte Radtouren unternommen werden können.
Er ist auch der ideale Ausgangspunkt für Wanderungen entlang der Weinstrasse oder im Pfälzer Wald.
Spannende Sehenswürdigkeiten erwarten Sie.
Überzeugen Sie sich selbst!
Geräumiges Doppelzimmer mit einem herrlichen Blick über das Rebenmeer der Pfalz.
Inkl. Handtücher und Bettwäsche
Ausstattung:
Doppelbett, Dusche/WC, Haartrockner, Sitzecke, Sat-TV, Tresor, Wasserkocher, kleiner Kühlschrank; Balkonbestuhlung und Sonnenschirm
Lademöglichkeit für E-Auto
Preise: ab 01.01.2025 Doppelzimmer incl. Frühstück für 2 Personen Übernachtung 90,-- €/ÜN. Mindesaufenthalt: 2 Nächte
--Frühstücksbuffet- Bei einem Weineinkauf von mind. 50,--€ geben wir auf die Zimmerpreise 3 % Ermäßigung Anreisetage: Sonntag bis Freitag Abreisetage: Sonntag bis Freitag |
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Für mitgebrachten Fahrrädern, stellen wir Ihnen gerne eine abschließbare Garage zur Verfügung !
Großzügige Ferienwohnung mit freiem Blick über das Rebenmeer der Pfalz.
(abgetrenntes Schlafzimmer, Wohnraum, Dusche/WC)
Inkl. Handtücher und Bettwäsche (Haartrockner vorhanden)
Ausstattung: 55 qm
Schlafzimmer mit Doppelbett;
Wohnbereich;
Ausziehcouch 1,65 m
Kochnische mit Spüle, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Spülmaschine, Back/Mikrowelle, zwei Kochplatten, TV, Radio, Tresor, Balkonbestuhlung und Sonnenschirm
Lademöglichkeit für E-Auto
Preise : ab 01.01.2025
Ferienwohnung für 2 Personen ohne Frühstück Übernachtungen 78,--/ÜN. incl. Endreinigung Mindestaufenthalt: 3 Nächte |
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Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Frühstück an. | |
10,-- €/zusätzliche Person (buchbar) Anreisetage: Sonntag bis Freitag Abreisetage: Sonntag bis Freitag |
Für mitgebrachten Fahrrädern stellen wir Ihnen gerne eine abschließbare Garage zur Verfügung !
Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. und Endreinigung.
Zahlung: keine Kreditkarte bzw. Debitkarte möglich!
EC-Karte möglich!
(Tiere nicht erlaubt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Unterkunft ist verbindlich geschlossen.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl zur Verfügung gestellt.
2. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben oder individuell zu
klären.
3. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu
leisten:
Bei Stornierungen weniger als 31 Tage vor Beginn des Aufenthalts, müssen wir Ihnen aus organisatorischen Gründen 50% des Betrages in Rechnung stellen.
Bei kurzfristiger Absage, dh. weniger 7 Tage vor Anreise, sind 90% (DZ); 90% (FW); für den Buchungszeitraum fälligen Betrag zu entrichten.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,
Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten
ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen
erstatten.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes
sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht
worden ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf,
so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
8. Tierhaltung
Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.
9. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
10. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu
vermeiden.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig. Der Wohnsitz des Vermieters ist Gerichtsstand.